Ist ihr Unternehmen bereit für die EU-DSGVO?
- Datenschutz ist Chefsache! Verantwortung trägt die jeweilige Geschäftsleitung.
- Durch die EU-DSGVO und BDSG-neu ergeben sich umfangreiche neue Verpflichtungen für Unternehmen.
- Verstöße gegen den Datenschutz, vor allem bei Fahrlässigkeit, können ernsthafte rechtliche Folgen und Haftungsfragen nach sich ziehen. Des Weiteren können oder müssen Bußgelder von den nationalen Aufsichtsbehörden ausgesprochen werden.
Lassen sie sich von einem zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten und zertifizierten Datenschutzmanager beraten, um ihren individuellen Datenschutzbedarf zu ermitteln, einen Datenschutz-Audit durchzuführen, ein Datenschutzkonzept zu entwerfen und um, je nach Unternehmensgröße, ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) in ihr Unternehmen einzuführen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Bestandsaufnahme und Datenschutzaudit
Mit einer Bestandsaufnahme durchleuchten wir detailliert alle datenschutzrelevanten Aspekte in Ihrem Unternehmen und dokumentieren diese. Die Ergebnisse dienen uns, bzw. dem Datenschutzbeauftragten und Ihnen, als dem Verantwortlichen, um ein gesetzeskonformes Datenschutzkonzept umzusetzen. Ein Datenschutzaudit sollte in gewissen zeitlichen Abständen wiederholt werden, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften langfristig garantieren zu können. Wir unterstützen sie hierbei vollumfassend, […]
Erstellung eines Datenschutzkonzepts und DSMS
Wir unterstützen sie umfassend bei der Umsetzung des Datenschutzkonzeptes und zum zweiten als zertifizierter Datenschutzmanager bei der Einführung eines kompletten DSMS (Datenschutzmanagementsystems). Dazu gehört die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und TOM’s, die Erstellung der Datenschutzerklärung für ihren Internet-Auftritt, Erstellung oder Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträge für ihre Dienstleister, die Schulung von Mitarbeiter, die Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen […]
Stellen des externen Datenschutzbeauftragten
In bestimmten Fällen sind Sie als Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten den Aufsichtsbehörden zu benennen. Eine Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet neben einer zuverlässigen Beratung viele weitere Vorteile für ein Unternehmen. Lassen sie sich beraten!
Als zertifizierter DSB berate ich Unternehmen umfassend und rechtssicher
- Hohe Expertise des externen DSB. Aus- und Weiterbildung trägt der externe DSB selbst.
- Transparente Kostenstruktur
- Bei "Datenschutzpannen" mindert der externe DSB das Haftungsrisiko von Geschäftsführern. Der interner DSB haftet mit der beschränkten Arbeitnehmerhaftung, was eine vollumfängliche Haftung des Geschäftsführers zur Folge hat!
- Üblicherweise verfügt der externe DSB über eine spezialisierte Betriebs- und Vermögensschadenshaftplicht.
- Neutrale Position innerhalb des Unternehmens als auch nach Außen.